EINFÜHRUNG

Die Struktur der HA I des MfS /Verwaltung 2000

Die Hauptabteilung I war der Teil des Ministeriums für Staatssicherheit, der im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung unter den Bezeichnung Verwaltung bzw. Bereich 2000 für die Militärabwehr zuständig war.
Ihr oblag in der NVA und den GT der DDR die politisch-operative Gewährleistung der personellen und funktionellen Sicherheit der Verbände, Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen.

Die Hauptrichtungen bestanden in:
- der Spionageabwehr einschließlich Geheimnisschutz,
- der Verhinderung von Fahnenfluchten,
- der Zurückdrängung von Auswirkungen der politisch-ideologischen Diversion in Zusammenarbeit mit den Kommandeuren und Politorganen,
- der Bekämpfung von Diversions- und Terrorhandlungen,
- der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Vereinbarungen und den geltenden Befehlen und Vorschriften der NVA und den GT der DDR,
- der Erforschung des Stimmungs- und Meinungsbildes unter dem Personalbestand und Informierung der Kommandeure aller Stufen bis zur Leitung des MfNV.

Das Hauptprinzip der politisch-operativen Tätigkeit bestand zunehmend in der vorbeugenden Verhinderung strafrechtlich relevanter Handlungen und gründete sich auf das frühzeitige Reagieren gegenüber ersten Anzeichen für negative Erscheinungen. Infolge dessen waren in den letzten Jahren Ermittlungsverfahren auf der Basis von Arbeitsergebnissen der HA I Ausnahmen.

Entsprechend der dargelegten Hauptrichtungen der operativen Tätigkeit erfolgte eine schwerpunktorientierte inoffizielle Durchdringung des jeweiligen Verantwortungsbereiche durch Inoffizielle Mitarbeiter. Sie lag in den GT mit dem Verhältnis 1:20 deutlich höher als in der NVA. Die niedrigste inoffizielle Durchdringung bestand bei den Grundwehrdienstleistenden der Landstreitkräfte mit annähernd 1:100. Konzentrationen bildeten sich zum Teil in den Stäben aufgrund der Vielschichtigkeit der zu lösenden Aufgaben.
In den Grenztruppen existierte als Bestandteil der HA I ein Bereich Aufklärung. Dieser Bereich war verantwortlich für die Aufklärung von Angriffen auf die Staatsgrenze von der BRD und WB aus sowie für die Aufklärung der Grenzüberwachungsorgane der BRD und Westberlins.

Die Bezeichnung Verwaltung 2000 entstand 1956 aufgrund einer Vereinbarung zwischen
dem Minister für Staatssicherheit und dem Minister für Nationale Verteidigung. Bis Ende 1989 blieb diese offizielle Bezeichnung Verwaltung 2000 in den Streitkräften erhalten.
Gemäß dieser Vereinbarung erfolgte die Ausrüstung der HA I mit Waffen, Munition, Kfz, Uniformen, Ausrüstung, die Unterbringung und Ausstattung der Diensträume einschließlich Versorgung mit Wohnraum durch die NVA bzw. GT der DDR. Das verlangte allerdings eine der NVA – Nomenklatur entsprechende Bezeichnung. Daher stammt die Bezeichnung Verwaltung 2000.
Allerdings waren die Angehörigen der Verwaltung 2000 Mitarbeiter des MfS, die ihre Befehle, Richtlinien, Weisungen usw. auch nur vom MfS erhielten.

Die o. g. Vereinbarung beinhaltete auch, daß die Angehörigen der HA I ihren Dienst in der Uniform der jeweiligen Einheiten der NVA / GT zu versehen hatten.
Viele Angehörige der HA I wurden aus dem Personalbestand der NVA / GT übernommen und hatten entsprechend eine Offiziershochschule besucht.

Die HA I ließ sich nicht in die allgemeine Struktur des MfS einordnen. Sie war weder eine territorial noch eine linienmäßig organisierte, sondern eine hierarchisch aufgebaute Diensteinheit. Sie folgte im Wesentlichen der Struktur der NVA / GT und wies in sich keine nennenswerte Spezialisierung auf, war aber auf dem gesamten Territorium der DDR disloziert.

Im Verteidigungsfall wäre die Verwaltung 2000 aus dem MfS herausgelöst und dem MfNV unterstellt worden. Das entsprach einerseits dem sowjetischen Vorbild, andererseits wären die Mitarbeiter der Verwaltung 2000 bei der Truppe gewesen, wodurch eine Unterstellung zum MfNV zweckmäßiger erschien.
Innerhalb der DDR gab es Kontakte zur Verwaltung der Sonderabteilungen bei der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte, welche für die Militärabwehr bei der Westgruppe zuständig war.
Weiterhin bestanden Arbeitsbeziehungen zu den Organen der Militärabwehr des KfS der UdSSR (dritte Hauptverwaltung), in der Volksrepublik Polen und der Tschechoslowakischen Republik.

25.01.2006 Uhr, ZAIG